Bava Batra 88

Kapitel 88

א בסתמא דלא משתעבדא ליה מאי טעמא מטלטלי נינהו ומטלטלי לבע"ח לא משתעבדי ואע"ג דכתב ליה מגלימא דעל כתפיה הני מילי דאיתנהו בעינייהו אבל ליתנהו בעינייהו לא
1 aber ist es selbstverständlich von dem Falle, wenn er nichts vereinbart hat, daß [der Gläubiger] darauf keinen Anspruch hat, denn es sind Mobilien, und auf Mobilien hat ein Gläubiger keinen Anspruch, und obgleich er ihm schreibt: vom Gewande auf seiner Schulter, gilt dies nur von dem Falle, wenn es vorhanden ist, nicht aber wenn es nicht vorhanden ist,
ב אלא אפילו עשאו אפותיקי נמי לא מאי טעמא כדרבא דאמר רבא עשה עבדו אפותיקי ומכרו בעל חוב גובה ממנו שורו וחמורו אפותיקי ומכרו אין בעל חוב גובה הימנו
2 aber nicht einmal in dem Falle, wenn er es verhypotheziert hat. Dies nach Raba, denn Raba sagte: Hat jemand seinen Sklaven verhypotheziert und ihn verkauft, so kann der Gläubiger von ihm einfordern, wenn er aber seinen Ochsen oder seinen Esel verhypotheziert und verkauft hat, so kann der Gläubiger von ihnen nicht einfordern,
ג מאי טעמא האי אית ליה קלא והא לית ליה קלא
3 denn in dem einen Falle ist es bekannt und im anderen ist es nicht bekannt. –
ד וליחוש דלמא אקני ליה מטלטלי אגב מקרקעי דאמר רבה אי אקני ליה מטלטלי אגב מקרקעי קני מקרקעי קני מטלטלי ואמר רב חסדא והוא דכתב ליה דלא כאסמכתא ודלא כטופסא דשטרי
4 Sollte doch berücksichtigt werden, er könnte ihm die Mobilien in Verbindung mit Immobilien zugeeignet haben, denn Raba sagte, wenn jemand einem Mobilien in Verbindung mit Immobilien zueignet, dieser, sobald er die Immobilien geeignet hat, auch die Mobilien geeignet habe, und hierzu sagte R. Ḥisda: wenn er ihm geschrieben hat: nicht als bloße Zusage und nicht als Formularschein!? –
ה הכא במאי עסקינן כגון שלקח ומכר לאלתר
5 Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie gekauft und sofort verkauft hat. –
ו וליחוש דילמא דאיקני הוא שמעת מינה דאיקני קנה ומכר קנה והוריש לא משתעבד
6 Sollte doch berücksichtigt werden, vielleicht [hat er ihm auch das zugeeignet], was er kaufen wird; oder hieraus wäre zu entscheiden, daß, [wenn jemand gesagt hat:] was ich kaufen werde, und darauf gekauft und verkauft, oder gekauft und vererbt hat, es nicht verpfändet werde!? –
ז לא צריכא דקאמרי עדים ידעינן ביה בהאי דלא הוה ליה ארעא מעולם
7 In dem Falle, wenn Zeugen bekunden, daß sie von diesem wissen, daß er niemals Grundstücke besaß. –
ח והאמר רב פפא אע"ג דאמור רבנן המוכר שדה לחבירו שלא באחריות ובא בע"ח וטרפה אינו חוזר עליו נמצאת שאינה שלו חוזר עליו
8 Aber R. Papa sagte ja, obgleich die Rabbanan gesagt haben, wenn jemand seinem Nächsten ein Feld ohne Haftung verkauft und ein Gläubiger gekommen ist und es ihm weggenommen hat, habe jener an ihn keine Ansprüche, so kann er sich dennoch an ihn halten, wenn es sich herausstellt, daß es nicht ihm gehörte!? –
ט הכא במאי עסקינן במכיר בה שהיא בת חמורו
9 Hier handelt es sich um den Fall, wenn er anerkennt, daß er von dessen Eselin geworfen ist.
י ורב זביד אמר אפילו נמצאת שאינה שלו אינו חוזר עליו דא"ל להכי זביני לך שלא באחריות
10 R. Zebid aber sagte, auch wenn es sich herausstellt, daß es nicht ihm gehörte, kann jener sich nicht an ihn halten, denn er kann ihm erwidern: deshalb habe ich es dir ohne Haftung verkauft.
יא גופא אמר רבין בר שמואל משמיה דשמואל המוכר שדה לחבירו שלא באחריות אין מעיד לו עליה מפני שמעמידה בפני בעל חובו היכי דמי
11 Der Text. Rabin b. Šemuél sagte im Namen Šemuéls: Wer seinem Nächsten ein Feld ohne Haftung verkauft hat, kann für ihn über dieses kein Zeugnis ablegen, weil er es seinem Gläubiger zur Verfügung stellt. Von welchem Falle wird hier gesprochen: